Augendiagnose (Irisdiagnose)

Über die Augendiagnose besteht die Möglichkeit, die Anlage eines Menschen, die körperlichen Stärken, Schwächen und Fehlfunktionen sowie Erkrankungstendenzen aufzuzeigen.

Dieses geschieht über das Erfassen der “Konstitution”. Das ist die angeborene und im Laufe des Lebens erworbene körperliche, geistige und seelische Verfassung. Weiterhin kann über das
Erkennen und Einordnen von Strukturzeichen in der Iris, Farbpigmenten und vielen anderen Phänomenen im gesamten Auge der Befund erhoben werden. Dafür werden die Augen 10- bis 40-fach über ein Augenmikroskop vergrößert.

Die Augendiagnose ermöglicht somit eine ganzheitliche, auf die individuelle Reaktionsweise des Menschen zugeschnittene therapeutische Behandlung, so auch die Vor- und Nachsorge von möglichen Erkrankungen.

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